Sport im Park
Sommerferienspiele 2022
Jetzt anmelden: Ferienspiele 2022
Schnuppertag Weightless: Kangoo & Bungee
Schnuppertag: am 18.06.2022
Zum Erlernen beider Sportarten ist eine gewisse Grundkonstitution erwünscht. Sowohl das Bungee Fitness als auch das Kangoo Jump sind sind ein 45-minütiges Power Workout, bei dem man sich durch motivierende Beats mitreißen lässt.
Um beides Kennenzulernen wird ein am Samstag den 18.06.22
um 10 Uhr Bungee Weightless und um 11 Uhr Kangoo Jump im Gymnastikraum der Großraumturnhalle angeboten.
Anmeldungen bitte unter: info@tsv-boesingfeld.de
Die Kosten betragen bei Buchung eines Kurses 10 €, bei Buchung beider Kurse 15 €.
Schwerelos am Hackemack
Scheine für Vereine
Ihr dürft wieder fleißig sammeln 🙂
Hand trifft Ball
Tag der offenen Tür – Geräteturnen
Kurs- & Aktionstag – Neustart Miteinander!
Jetzt anmelden: https://tsv-boesingfeld.de/neustart-miteinander/
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Corona-Schutzverordnung vom 04.03.22
Seit 04.03.2022 ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen:
Sport grundsätzlich mit 3G möglich
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Zuschauer
Bis 1000 Personen (drinnen und draußen):
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Es besteht Maskenpflicht. Ausnahme davon nur, wenn alle Zuschauer*innen 2G+ erfüllen.
- Bei mehr als 500 anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung nur 60% der über 500 Personen hinausgehenden Höchstkapazität der Sportanlage liegen. Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler*innen und Zuschauer*innen.
- Beschäftigte/Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.) werden nicht mitgezählt.
- Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.
Mehr als 1000 Personen draußen:
- 2G+-Vorgaben müssen erfüllt werden .
- Es besteht Maskenpflicht.
- Die maximale Auslastung beträgt 75% der Höchstkapazität.
- Absolut sind maximal 25.000 Personen zugelassen.
Mehr als 1000 Personen drinnen:
- 2G+-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Es besteht Maskenpflicht.
- Die maximale Auslastung beträgt 60 % der Höchstkapazität.
- Absolut sind maximal 6.000 Personen zugelassen.
Hinweise zu den Zuschaueregeln
- Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben, siehe hierzu das beigefügte Merkblatt des Gesundheitsministeriums.
- Ausnahmen von den o. g. absoluten Obergrenzen können unter bestimmten Voraussetzungen von den zuständigen Behörden erteilt werden.
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten zwar als immunisiert und sind von den Anforderungen 3G/2G+ ausgenommen, sie werden aber mitgezählt.
- Freie Platzkapazitäten innerhalb der Veranstaltungsorte sind dafür zu nutzen, um angemessene Abstände zwischen teilnehmenden Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, sicherzustellen