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Seit 04.03.2022 ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen:
Sport grundsätzlich mit 3G möglich
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
Zuschauer
Bis 1000 Personen (drinnen und draußen):
Mehr als 1000 Personen draußen:
Mehr als 1000 Personen drinnen:
Hinweise zu den Zuschaueregeln
Dann habt ihr jetzt die Möglichkeit Vereins-Kleidung zu erwerben. Klickt einfach auf den nachfolgenden Link und kommt zu dem Shop, in dem ihr die Kleidungsstücke bestellen könnt:
Viel Spaß beim Stöbern 🙂
Weitere Infos nach Klick auf das Bild.

Liebe Sportfreund*innen,
das Ruhrgebiet ist faszinierend und bietet Bewegungsmöglichkeiten in Hülle und Fülle. Unser Titelthema porträtiert Mountainbiking auf Halden, Tanzen im Westpark oder den Ruderachter auf dem Rhein/Herne-Kanal.
Dieses und viele weitere Themen beleuchtet das druckfrische LSB- Magazin.
Werft auch einen Blick auf:
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